Jeder Jagdausübungsberechtigte hat für die Bereitschaft eines
einsatzfähigen Jagdhundes -je nach Revierbeschaffenheit zu sorgen. Für
jedes Jagdgebiet ist mindestens 1 nach Rasse und Gebrauchsfähigkeit
geeigneter Jagdhund vorzusehen. Die Jagdhundezucht und Jagdhundeausbildung
wird von zwei Dachvereinigungen organisiert und abgewickelt:
Österreichischer Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV)
A-4280 Königswiesen, Schlag 6
Kontakt: Generalsekretärin Brigitte Fröschl
Tel.: 0043 - 7955 - 6395
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
A-2362 Biedermannsdorf, Siegfrid-Marcus-Straße 7
Kontakt: Präs. Dr.Michael Kreiner und
Generalsekretariat: Friedrich Tschöp
Tel: 02236/710667 Fax : 02236/ 710667 31
Email: office@oekv.at
Verschiedene Prüfungen sollen im Rahmen der jagdlichen Hundeausbildung
abgelegt werden. Die Normen für die jagdliche Brauchbarkeit von Hunden
ergeben sich aus den Erfordernissen des praktischen Jagdbetriebes unter
Bedachtnahme auf die heutigen Anforderungen an Tierschutz, Weidgerechtigkeit
und Wildbrethygiene. Qualen von Wild sind durch den Einsatz qualifizierter
Hunde stets zu vermeiden.