Die landesfürstlichen jagdlichen Anordnungen wurden vom Josephinischen
Patent vom 28. 2. 1768 aufgehoben. Jagdgesetzgebung wurde Reichsrecht. Bürger
und Bauern konnten erst 1818 eine Jagd erwerben oder pachten. In weiterer
Folge hob das Jagdpatent vom 7. 3. 1849 die Jagd auf fremden Grund und Boden auf
und deklarierte das Jagdrecht als Ausfluß des Grundeigentums.
Durch die Autonomiebestrebungen der Länder wurde die Jagd in Österreich zur
Landessache. Die ersten Jagdgesetze gab es zur Jahrhundertwende. Zur
Zeit der Besatzung in Österreich wurde Jagdrecht wieder Reichsrecht das Reichsjagdgesetz hatte in allen Ländern der
Ostmark zu gelten. Nach der Befreiung Österreichs wurde Jagdrecht wieder
Landessache, jedes Bundesland erhielt sein eigenes Landesjagdgesetz.